Wer kann Heilpraktiker werden?
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit Sie zur Amtsärztlichen Überprüfung zugelassen werden

Im Prinzip gibt es keine Gründe, die Sie daran hindern könnten, den Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie auszuüben, wenn Sie ein redlicher, unbescholtener Bürger sind. Die für die Amtsärztliche Überprüfung geforderten Voraussetzungen sind an sich selbstverständliche Kriterien, die grundsätzlich gegeben sein müssen, will man therapeutisch tätig sein.
Für Ihre Zulassung müssen folgende Vorraussetzungen
erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Mindestens der Hautschulabschluss ist vorzuweisen
- Vom Hausarzt muss ein Attest vorliegen, dass Sie frei von schweren Krankheiten sind
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein
Weder ist ihr beruflicher Werdegang, noch eine erweiterte Schulbildung relevant für die Zulassung zur Amtsärztlichen Überprüfung.
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie
