Was wird geprüft?
Die Amtsärztliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt
In vielen Gesundheitsämtern wird mündlich und schriftlich geprüft, während in anderen Bundesländern auf eine schriftliche Prüfung ganz verzichtet wird.
Die Fragenkataloge zu den Sachgebieten sind einander jedoch sehr ähnlich, da sie sich auf fest gelegte Sachgebiete beziehen.
Was Sie bei den Prüfungen erwartet:
- Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel aus einen Juristen/eine Juristin, einen Psychiater/eine Psychiaterin und einen Psychologen/eine Psychologin zusammen.
- Der Zeitrahmen der einzelnen Prüfungen umfasst etwa 40 Minuten
- In der Regel werden 28 Multiple Choice-Fragen zu psychischen Symptomen und möglichen Therapieverfahren gestellt
- Zu Beginn der Prüfung werden in der Regel Fragen zur eigenen Motivation gestellt. "Weshalb möchte der Aspirant/die Aspirantin psychotherapeutisch arbeiten. Welchen Behandlungsmethoden will er/sie sich nach bestandener Überprüfung evt. zuwenden:"
- Es geht um das Überprüfen der Kenntnisse zu den spezifischen Krankheitsbildern, Fragen zur Anatomie, Pharmakologie, Erkennen des Befundes und einer klaren Diagnosefindung
- Fallbeispiele aus der Praxis sollen beurteilt werden. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zwischen den Krankheitsbildern wichtig, die selbst behandelt werden dürfen, und die an einen Psychiater, Psychologen oder Arzt überwiesen werden müssen
- Die richtige Einschätzung einer Krisensituation wird überprüft. Dies beispielsweise in Bezug auf Suizidalität. Dafür ist eine genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen nötig, die es für ein Einweisen in eine psychiatrische Klinik gibt.
Die Amtsärztliche Überprüfung soll im Wesentlichen sicher stellen, dass von dem künftigen Therapeuten bei seiner therapeutischen Tätigkeit keine „Gefahr für die Volksgesundheit" besteht und
dass er sich seiner Sorgfaltspflicht bewusst ist.
